Wallboxen und Ladestationen richtig versichern

Lambert Stegemann

Lambert Stegemann

11. August 2023

 

E-MOBILITÄT AUF DEM VORMARSCH

Elektroautos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Einbau sicherer und schneller E-Tankstellen in privaten Garagen bringt die Elektromobilität und damit die Transformation zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich voran. Die Fotovoltaikanlage auf dem Dach produziert sauberen Strom, der dank Speicher jederzeit selbst genutzt werden kann. So lädt man über Nacht sein E-Auto auf und fährt am nächsten Morgen wieder mit grünem Gewissen zur Arbeit.

 

Idealerweise kann man daheim laden. Dafür gibt es Wallboxen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oder mobile
Ladestationen („Ladekabel“). Da diese so elementar wichtig für die Nutzbarkeit des Autos sind, ist verständlich, dass man sich so seine Gedanken macht, wo diese im Fall der Fälle mitversichert wären.

 

Lauernde Gefahren

 

Wallboxen für Elektroautos hängen in Garagen oder an Hauswänden. Klassische Risiken, welche die Wallbox beschädigen können oder von denen Gefahren ausgehen, sind unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Marderbiss oder Folgen eines Blitzeinschlages. Auch beim Einparken kann die Wallbox sowie das Gebäude beschädigt werden. Darüber hinaus können aber auch von der Wallbox selbst Gefahren für die Umgebung oder für das
E-Auto ausgehen wie z. B. Stromschläge oder Brände durch technische Defekte oder falsche Bedienung.

 

PRIMÄR EIN WOHNGEBÄUDETHEMA

Es setzt sich nach und nach durch, dass Wallboxen, als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil, über den Gebäudevertrag mitversichert sind. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Da dies momentan nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, empfehlen wir eine Anzeige beim Versicherer, damit im Leistungsfall keine Diskussionen entfachen. Mit
einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung werden auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeanlage sowie Überspannungsschäden infolge Netzwerkschwankungen mitversichert. Auch vorsätzliche Beschädigungen Dritter können versichert werden.

 

Doch was, wenn der Akku des E-Autos brennt?

 

Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen. Großschäden wie der Brand auf dem Frachter vor Ameland bleiben die Ausnahme, die Schadenursache muss ja auch erst noch festgestellt werden. Die Versicherungsgesellschaften decken in der Regel auch das Risiko der Akkubrände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein. Zur Klarstellung haben viele Versicherer eine Formulierung für die Mitversicherung der Haustechnik in den Bedingungen mit aufgenommen, womit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.

 

Gewerblich betriebene Anlagen

 

Die Anlagenerrichtung und auch die Erstabnahme solcher Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen ist aber auch die sachgerechte Wartung unerlässlich. Im Fall gewerblich betriebener elektrischer Anlagen ist die DGUV V3-Prüfung sogar Pflicht. Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle vier Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladestationen
jährlich erfolgen. Aber nicht nur die Ladesäule, sondern auch jedes Elektrofahrzeug mit Notladekabel (ICCB) muss regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden. Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle sogar in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, haben Sie im Schadenfall kein Nachsehen.

 

Private E-Ladestationen

 

Für  private E-Ladestationen  gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein, weswegen wir eine jährliche Prüfung empfehlen. Auch hier sind in einzelnen Verträgen die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Aufpassen müssen Sie auch bei einer privaten Ladestation, welche direkt an eine Fotovoltaikanlage mit gewerblicher Anmeldung verbunden ist. Bei unterlassener Überprüfung durch den Fachmann kann auch hier eine Obliegenheitsverletzung und dadurch ein Mitverschulden entstehen. Der Versicherer kann die Versicherungsleistung infolgedessen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Auch für rein privat genutzte Fotovoltaikanlagen ist ein E-Check zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch können die Wartungsintervalle wieder seitens der Versicherer vorgeschrieben sein. Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

 

Deckung in der Fotovoltaikversicherung

 

Ist die Wallbox bzw. E-Ladestation mit einer Fotovoltaikanlage gekoppelt, so kann diese über eine bestehende oder neu abzuschließende Fotovoltaikversicherung versichert werden. Natürlich müssen diese auch in der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden. Die Fotovoltaikversicherung bietet gegenüber der Gebäudeversicherung einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz für die Ladestation selbst. Allgefahrenversicherung bedeutet, dass nahezu alle Sachschäden durch unvorhersehbare äußere Einwirkungen abrgedeckt sind, die nicht expliziert ausgeschlossen sind. Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Etwaige Ausschlüsse können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden.

 

Separate Versicherung

 

Ist die E-Ladestation in bzw. an einem fremden Gebäude (Tiefgarage, Parkhaus etc.), fremden Grundstück oder im öffentlichen Bereich (Parkplatz, Straße) installiert, so ist eine eigenständige E-Ladestation-Versicherung erforderlich. Auch hier deckt der Versicherer im Falle eines Schadens die Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten in Höhe der Versicherungssumme, abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung. Wie bei der Fotovoltaikversicherung
ist auch hier ein umfangreicher Versicherungsschutz geboten.

 

Gerne prüfen wir den Versicherungsschutz ihrer Gebäude- und Hausratversicherung hinsichtlich der Mitversicherung ihrer Wallbox oder bieten ihnen einen speziellen, separaten Versicherungsschutz an.