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Bausparen mit Riester – Förderung?
Dennis Jonda
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5. März 2022
Ein geniales Produkt, auch „Wohnriester“ genannt, so umschreiben es die Bausparkassen und werben mit der günstigsten Finanzierungsform für den privaten Investor, die es zur Zeit gibt. Jedoch gilt es hier einige gravierende Einschränkungen zu beachten.
Regelungen zum „Wohnriester“
Mit dem Wohnriester kann gefördertes Altersvorsorgekapital nach dem AVmG für die selbst genutzte Wohnimmobilie verwendet werden. Auch Tilgungsleistungen können steuerlich gefördert werden, wenn das Darlehen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie eingesetzt wird.
- Erwerb oder Bau selbst genutzter Wohnungsimmobilien
- Kredittilgung, wenn das zugrunde liegende Darlehen für die Finanzierung einer selbstzgenutzten Wohnimmobilie verwendet wird
- Kauf von Genossenschaftsanteilen mit Wohnsitz in der betreffenden Genossenschaft
- Entschuldung der selbstgenutzten Wohnimmobilie zu Beginn der Auszahlungsphase
Besteuerung im Rentenalter
Auf einem Wohnförderkonto wird für die bereffende Immobilie das gebundene Kapital mit Zulagen erfasst. Das investierte Kapital wird gering verzinst und ist bei Bezug im Rentenalter mit dem jeweiligen Steuersatz zu versteuern.
Schädliche Verwendung – Rückzahlung der Förderung!
Als gravierend gilt die schädliche Verwendung der Förderung und wird vielfach nach unseren Erfahrungen nicht ausreichend berücksichtigt. Ein Hinweis in den Beratungsgesprächen erfolgt zumeist nicht oder wird nicht ausreichend in Betracht gezogen.
Zulagen und erhaltene Steuerabzüge sind bei schädlicher Verwendung direkt zurück zu zahlen. Hierzu gehört der Auszug aus der „geförderten“ Wohnung, der Verkauf der Immobilie oder die Schenkung an Dritte. Gründe hierfür können Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder plötzliche Krankheit sein.